Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. In der Folge hat am 16. Dezember 2022 der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt.

Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.

Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.

Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf für die Art und Weise wie man nun in Sage 50 Handwerk diese Anlagen abrechnet. Insbesondere wenn bereits Teilrechnungen erstellt wurden und die Schlussrechnung jedoch 2023 oder später erfolgt.

Zum einen ist das sicher ein Thema, wo Sie das Gespräch mit dem Steuerberater suchen müssen, auf der anderen Seite ist es die Frage der Umsetzung innerhalb der Software und damit in Ihrem Unternehmen.

Das Supportteam der Datatronic Software AG steht allen Anwendern der Sage 50 Handwerk zur Verfügung und unterstützt Sie im Rahmen unseres Supportangebotes bei den erforderlichen Einrichtungen und Anpassungen der Steuersätze innerhalb der Sage 50 Handwerk.

 CTA Vorlage II (1)

 

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