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Änderungen im Zahlungsverkehr 2026: Was Sage 100-Nutzer wissen müssen

Geschrieben von Datatronic Redaktion | 29. Juli 2026

Ab dem 15. November 2026 treten wichtige Änderungen im elektronischen Zahlungsverkehr in Kraft. Banken stellen im Rahmen der ISO-20022-Umstellung ältere SEPA-Dateiformate schrittweise ein. Unternehmen, die Überweisungen, Lastschriften oder Auslandszahlungen per Datei einreichen, sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Software die neuen Anforderungen erfüllt.

Für Anwender der Sage 100 gibt es jedoch gute Nachrichten: Die aktuellen Versionen unterstützen die erforderlichen SEPA-Formate bereits.

Warum ändern sich die Zahlungsverkehrsformate?

Mit der europaweiten Weiterentwicklung des ISO-20022-Standards soll der Zahlungsverkehr:

  • sicherer werden,
  • eine höhere Datenqualität bieten,
  • international einheitlicher funktionieren und
  • Zahlungsprozesse langfristig effizienter gestalten.

Ein zentraler Bestandteil dieser Umstellung betrifft die Adressdaten innerhalb von Zahlungsdateien.

Strukturierte Adressen werden Pflicht

Bisher konnten Adressen in Zahlungsdateien häufig als Freitext übermittelt werden. Künftig gelten strengere Vorgaben.

Ab Herbst 2026 sind ausschließlich folgende Adressarten zulässig:

Strukturierte Adressen

Jeder Bestandteil der Adresse wird in einem eigenen Feld übergeben, beispielsweise:

  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Land

Dabei sind Ort ("TownName") und Land ("Country") verpflichtend.

Freitext-Adressen sind hierbei nicht mehr zulässig.

Hybride Adressen

Alternativ dürfen strukturierte Angaben mit maximal zwei zusätzlichen Freitextzeilen kombiniert werden.

Wichtig dabei:

  • strukturierte Informationen dürfen nicht doppelt in den Freitextzeilen stehen,
  • Ort und Land bleiben Pflichtfelder.

Welche SEPA-Formate werden ab November 2026 benötigt?

Für den elektronischen Zahlungsverkehr müssen künftig mindestens folgende XML-Formate verwendet werden:

Zahlungsart Erforderliches Format
SEPA-Überweisungen pain.001.001.09
SEPA-Lastschriften pain.008.001.08
Auslandszahlungen pain.001.001.09

Diese Formate entsprechen den aktuellen Anforderungen der Banken im Rahmen der ISO-20022-Umstellung.

Die Sage 100 ist bereits vorbereitet

Unternehmen, die mit einer aktuellen Version der Sage 100 arbeiten, müssen sich keine Sorgen machen.

Die Software unterstützt bereits die aktuellen Zahlungsverkehrsformate:

  • SEPA 3.8
  • SEPA 3.9

Damit stehen sämtliche benötigten Formate für:

  • SEPA-Überweisungen
  • Lastschriften
  • Auslandszahlungen

bereits zur Verfügung.

Was gilt für den Import von Kontoauszügen?

Auch beim Einlesen elektronischer Kontoauszüge gibt es Entwicklungen.

Über den Girostar-Assistenten der Sage 100 stehen bereits verschiedene Kontoauszugsformate zur Verfügung.

Viele Banken setzen aktuell weiterhin auf:

  • MT940
  • MT942

Diese Formate bleiben zunächst nutzbar.

Allerdings werden sie künftig nicht mehr weiterentwickelt.

Banken empfehlen deshalb bereits heute den Umstieg auf die modernen ISO-20022-Formate:

  • camt.052
  • camt.053

Wer frühzeitig umstellt, ist auch für zukünftige Änderungen bestens vorbereitet.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn die Umstellung technisch häufig bereits vorbereitet ist, empfiehlt es sich, die eigene Systemlandschaft zu überprüfen.

Folgende Punkte sollten kontrolliert werden:

  • Ist die eingesetzte Sage-100-Version aktuell?
  • Werden bereits die aktuellen SEPA-Formate verwendet?
  • Sind Adressdaten vollständig und korrekt gepflegt?
  • Werden Kontoauszüge künftig im CAMT-Format verarbeitet?
  • Sind eventuell angebundene Fremdsysteme ebenfalls kompatibel?

Gerade Unternehmen mit individuellen Zahlungsverkehrslösungen oder Zusatzprogrammen sollten dies rechtzeitig mit ihrem IT-Partner abstimmen.

Fazit

Die Änderungen im Zahlungsverkehr sind Teil der europaweiten Modernisierung des ISO-20022-Standards und betreffen nahezu alle Unternehmen, die Zahlungsdateien elektronisch an Banken übermitteln.

Für Nutzer einer aktuellen Sage 100 besteht jedoch kein akuter Handlungsbedarf, da die erforderlichen SEPA-Formate bereits unterstützt werden.

Dennoch lohnt sich jetzt ein kurzer Systemcheck. So stellen Sie sicher, dass Überweisungen, Lastschriften und Kontoauszüge auch nach dem 15. November 2026 weiterhin reibungslos verarbeitet werden können.